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Generelle Information zu Ersatzterminen & Rückerstattung:
Die gebuchten Tickets behalten Ihre Gültigkeit für den Ersatztermin und müssen nicht umgebucht werden.
Bei Stornierungen der Tickets gelten unsere ABGs.
Da die Rückgabefristen je nach Veranstalter variieren, bitten wir Sie die Originaltickets ehestmöglich bei uns zu Retournieren. Refundiert wird der tatsächliche Kartenpreis. Eventuell zusätzlich eingehobene auftragsbezogene Gebühren (ev. Anfallende Beschaffungsspesen, Barauslagen, System- und Bereitstellungsgebühren sowie sonstige Gebühren, Versandkosten, anteilige Partnerschafts-, Förderer- und Mitgliedsbeitrage, Agio,… ) werden nicht rückerstattet, da die Leistung als Vermittler erbracht wurde.
Da seit der behördlichen Untersagung von Veranstaltungen am 15.03. bis zu der Ausweitung dieser Reglung sehr viele Veranstaltungen betroffen sind, nimmt die Umorganisierung dementsprechend viel Zeit in Anspruch. Wir bitten um Geduld, sollte es bei der Rückgabe Ihrer gebuchten Tickets zu Verzögerungen kommen.
Informationen zu COVID-19 und Ihren gebuchten oeticket -Veranstaltungen
Informationen zu den Status Ihres gebuchten Events finden Sie auf unserer Website, direkt auf der oeticket Website oder senden Sie Ihre Anfrage per Mail an uns. Im Fall von einer Terminverschiebung behalten die gekauften Karten auf jeden Fall Ihre Gültigkeit.
Wie auch oeticket in ihrer Information zu der derzeitigen Cornavirus Situation schreiben:
“oeticket ist nicht selbst Veranstalter der angebotenen Veranstaltungen. Diese werden durch den jeweiligen Veranstalter durchgeführt, der auch Aussteller der Tickets ist. Die Leistungen im Zusammenhang mit dem Veranstaltungsbesuch schuldet ausschließlich der Veranstalter gegenüber dem Karteninhaber. oeticket bemüht sich im Sinne unserer Kunden aber mit aller Kraft darum, bei den Veranstaltern eine möglichst rasche Entscheidung für eine Verschiebung, Absage oder Rückabwicklung zu erwirken, kann aber nicht für den Erfolg dieser Bemühung einstehen und haftet daher auch nicht. „
Auch wir sind nicht ein Veranstalter sondern Vermittler der Eintrittskarten. Wir sind ebenso bemüht, schnellstmöglich eine Lösung für die Rückabwicklung anzubieten. Da tausende Veranstaltungen und damit verbunden alle Künstler, Künstleragenturen, Veranstaltungsstätte und viele weitere Beteiligte betroffen sind, bitten jedoch um Verständnis wenn sich der gesamte Prozess verzögert.
Damit eine Rücknahme der Tickets möglich ist, muss die Veranstaltungen tatsächlich vom Veranstalter abgesagt worden sein. Bei verschobenen Events ist die Rückgabe erst möglich, nachdem der Ersatztermin feststeht und der Veranstalter die Freigabe zur Stornierung der Tickets erteilt hat.
Ob bei der Rückabwicklung ein Gutschein ausgestellt oder der Betrag ausbezahlt wird ist unterschiedlich und wird vom Veranstalter vorgegeben. Rückerstattet wird nur der tatsächliche Ticketpreis. Ebenso sind die Fristen in denen eine Rückgabe möglich ist abhängig vom jeweiligen Veranstalter.
Handhabung der geplanten Gutscheinlösung:
Es wird gerade an einer technischen Umsetzung dieser Regelung gearbeitet. Wir bitten also noch um Geduld bis dieser Rückabwicklungsprozess steht und auch bekannt ist wie die einzelnen Veranstalter mit Ihren Events verfahren.
Wir danken für Ihre Vertrauen und Ihre Geduld!
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Neubaur-Team